Insolvenzberatung richtet sich an überschuldete Personen, die für sich die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung in Anspruch nehmen wollen.
Ziel der Beratung ist es, den Ratsuchenden einen wirtschaftlichen Neuanfang durch eine teilweise oder vollständige Schuldenbefreiung zu ermöglichen.